- Häusliche Krankenpflege: Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, Injektionen, Blutdruckkontrolle, Katheter- und Stomaversorgung, künstliche Ernährung, Intensivpflege, Palliativpflege und Sterbebegleitung usw.) (Sozialgesetzbuch SGB V nach ärztlicher Vorgabe)
- Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) Hilfen bei der Körperpflege, Mobilisation und Ernährung und hauswirtschaftliche Verrichtungen
- individuelle und zuverlässige Betreuung von ca. 06:30 bis 22:00 Uhr
- Pflegenotruf (24 Stunden Erreichbarkeit für unsere Kunden)
- Betreuung im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (PflEG) §45b SGB XI (Demenzbetreuung)
- Beim Erstgespräch informieren wir Sie über unsere Leistungen und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Bedarfsplan. Auf diesem basiert der Kostenvoranschlag und der Pflegevertrag. Innerhalb der ersten 2 Wochen nach Pflegebeginn erstellen wir einen individuellen Pflegeplan mit regelmäßiger Qualitäts. und Ergebniskontrolle
- Wichtig ist uns eine gute Zusammenarbeit mit allen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen, insbesondere den Haus- und Fachärzten
- Auf Wunsch können die Krankenkassen – und Pflegeversicherungsleistungen auch als Privatleistungen in Anspruch genommen werden
- Unterstützung bei Antragstellungen bei den Krankenkassen und Pflegekassen
- Pflegeberatungsbesuche: Kunden, die Pflegegeld erhalten und keine Unterstützung durch ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen, werden im Rahmen der Pflegeversicherung nach §37,3 SGB XI zwei bis viermal im Jahr durch Pflegedienste beraten
- Anleitung und Beratung für pflegende Angehörige
- Hilfsmittelberatung und Vermittlung mit dem Sanitätsfachhandel
- Kurzfristige Übernahme der Pflege z.B. nach Krankenhaus Aufenthalt
Vermittlung von weiteren Diensten
- Essen auf Rädern
- Hausnotruf
- Fahrdienste
- Beratungsstellen
- Krankengymnastik
- Fußpflege, Friseur u.v.m.